Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Reifen Tanski, 45699 Herten

(Fassung von 01/2004)


1. Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftig- geschlossenen Verträge und sonstige Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebote

Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung

Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei- Haus Lieferungen, auf den Käufer über. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine.

5. Zahlung

Bei Bestellungen von Privatpersonen erfolgt eine Lieferung oder eine Dienstleistung nur gegen Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme. Unsere Rechnungskunden zahlen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele, netto ohne Skontoabzug. Die Zahlung innerhalb dieser Fristen hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen, sowie die Weiterveräußerung gelieferter Ware zu untersagen Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Bei Annahme von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst mit deren Einlösung als erfolgt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen, mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.

7. Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung oder der Montage sorgfältig zu untersuchen und uns Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder der Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

8. Widerrufsrecht

Ist der Besteller Verbraucher, hat er das Recht sein Kaufvertragsangebot innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen.

9. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen,die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts für internationalen Warenkauf.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptzentrale. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

Herten, den 02. Januar 2004

Weitere Hinweise zum Widerrufsrecht finden Sie hier.


 
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